Kurzinformation über das Verfahren der Anerkennung als Interkulturelles Zentrum gemäß der Richtlinie der Stadt Köln (01.01.2020)
Grundsätze der Anerkennung
- Die Interkulturellen Zentren tragen zur Stadtgesellschaft der Vielfalt bei. Sie sind Orte interkultureller Begegnung und schaffen die Möglichkeit zur Teilhabe am kommunalen Leben.
- Interkulturelle Zentren können von Migrantenselbstorganisationen, eingetragenen Vereinen, Wohlfahrtsverbänden oder sonstigen Vereinigungen und Organisationen im Stadtgebiet Köln betrieben werden.
- Das Leitbild der Interkulturellen muss in der Praxis umgesetzt werden: https://www.ki-koeln.de/aufgaben/querschnitt/interkulturelle-zentren/leitbild/
- Die Ziele des Integrationsgesetzes NRW werden verfolgt.
- Pflichtangebote sind: Soziale Beratung, Offener Treff, Angebote zur deutschen Sprachförderung
- Darüber hinaus sollen Angebote zu Bildung, Integration, Empowerment oder Kultur/Freizeit stattfinden.
Mindestanforderungen an die Räumlichkeiten
- 1 Aufenthaltsraum/Empfang als offener Treffpunkt zur Begegnung und Kommunikation
- 1 Beratungsraum/Büroraum für separate Nutzung
- 1 Seminarraum für mindestens 10 Personen
- 1 Teeküche (ggf. integriert)
- 1 Toilette mit Waschgelegenheit
Erforderliche Angaben bei der Antragstellung
- Antragsvordruck
- Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
- Auszug aus dem Vereinsregister + Satzung
Verfahren der Anerkennung
- Beratungsgespräch
- Antragstellung beim Amt für Integration und Vielfalt, Kommunales Integrationszentrum (KI)
- Prüfung durch das KI mit anschließender Empfehlung an den Integrationsrat und Ausschuss für Soziales und Senioren
- Entscheidung über die Anerkennung durch die politischen Gremien
- Eine positive Entscheidung im Anerkennungsverfahren stellt keine Förderzusage dar.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.stadt-koeln.de/artikel/07633/index.html
Kontakt: 0221 / 221-29296
Und hier geht es zum Erklärvideo des House of Resources Köln: